Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte
nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100
Rechtssicher. Praxisnah. Branchenorientiert.
Elektrofachkräfte tragen eine hohe Verantwortung. Sie sichern nicht nur den reibungslosen Betrieb elektrischer Anlagen, sondern schützen Menschen, Sachwerte und Unternehmensprozesse.
Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Sicherheitsunterweisung ist daher kein formaler Pflichttermin – sie ist ein zentrales Instrument zur Unfallvermeidung und Haftungsreduzierung.
Unsere Jahresunterweisung erfüllt die Anforderungen aus:
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Arbeitsschutzgesetz § 12
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Betriebssicherheitsverordnung § 12
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DGUV Vorschrift 1 (§ 4 – Grundsätze der Prävention)
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DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
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VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen)
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Wir vermitteln nicht nur Vorschriften – wir schaffen Sicherheitsbewusstsein.
Schulungstermine (individuelle Termine nach Vereinbarung)
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- 20.04. bis 24.04.2026 EFK 1 Düsseldorf/München
- 15.06. bis 19.06.2026 EFK 2 Düsseldorf/München
- 14.09. bis 18.09.2026 EFK 1 Leipzig
- 07.09. bis 12.09. 2026 EFK 1+ 2 Leipzig/Bautzen
- 26.10. bis 30.10 2026 EFK 1 Hamburg
- 16.11. bis 20.11.2026 EFK 2 Hamburg
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